Förderung einer neuen Lehrstelle bis € 11.400,– möglich

Förderung einer neuen Lehrstelle bis € 11.400,– möglichDas Arbeitsmarktservice (AMS) hat mit 1. September 2005 eine neue Lehrstellenförderung ins Leben gerufen. Ziel dieser Förderung ist die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze zur Ausbildung von Lehrlingen.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
In einem Beratungsgespräch zwischen Unternehmer und AMS sind die Möglichkeiten einer Lehrstellenförderung zu erörtern.
Lehrlinge, die gefördert werden, müssen beim AMS als lehrstellensuchend gemeldet sein. Gefördert wird die Schaffung zusätzlicher Lehrstellen. Zu Beginn jedes Ausbildungsjahres muss die Anzahl der Lehrlinge höher als der Gesamtstand zum 31.12.2004 sein, d.h. ausscheidende Lehrlinge müssen nachbesetzt werden.

Wie hoch ist die Lehrstellenförderung?
Der monatliche nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt im

1. Lehrjahr € 400,- p.m.
2. Lehrjahr € 200,- p.m.
3. Lehrjahr € 100,- p.m.

Der Zuschuss wird einmal im Jahr für die Dauer des Lehrvertrages im Nachhinein gewährt. Diese Förderung ist steuerlich als Betriebseinnahme zu erfassen.

Welche Einschränkungen sind zu berücksichtigen?
Gefördert wird die Einstellung von Lehrlingen in der Zeit vom 1.9.2005 bis 31.8.2006.
Der Zuschuss wird für max. 3 Jahre gewährt.

Bleibt der Anspruch auf  Lehrlingsförderung im Steuerrecht bestehen?
Die steuerliche Förderung der Lehrlingsausbildung in Höhe von € 1.000,- pro Jahr und  bestehendem Lehrverhältnis bleibt zusätzlich zur AMS-Förderung bestehen.

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