Seit 1.1.2021 haben die Finanzämter (nun Dienststellen) zum Teil neue Bankverbindungen, die Sie nun bei der Überweisung Ihrer Abgaben verwenden müssen.
#Warum fragt man sich da?
Mit 01.01.2021 trat die durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) geregelte Neuorganisation der Finanzverwaltung (Finanzamt Österreich) in Kraft. Nun sprechen wir von dem „Finanzamt Österreich“ und die bisherigen Finanzämter heißen nun „Dienststellen des Finanzamt Österreich“. Außerdem gibt es ein „Finanzamt für Großbetriebe“, ein „Amt für Betrugsbekämpfung“ und den „Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge“.
#Überblick
Da einige Dienststellen mit Beginn des Jahres zusammengelegt wurden, bekamen diese neue Bankverbindungen. Für alle anderen Dienststellen gelten die bisherigen Bankverbindungen der ehemaligen Finanzämter.
Die Bankverbindung des Finanzamts für Großbetriebe lautet wie folgt: IBAN: AT88 0100 0000 0550 4116
Die Bankverbindung des Amtes für Betrugsbekämpfung lautet wie folgt: IBAN: AT09 0100 0000 0550 4374
Wir empfehlen, in Ihren Buchhaltungssystemen zu prüfen, ob die richtigen Kontonummern hinterlegt sind, um sicher zu stellen, dass Steuerzahlungen auch ab 01.01.2021 fristgerecht eingehen.
Die Finanzämter akzeptieren die alten IBANs zwar noch bis 30.06.2021, danach werden diese aber abgelehnt und verursachen Ihnen Rückleitungsspesen und Säumniszuschläge.
# Wenn Sie den Ämtern einen Brief schreiben möchten:
Neue Postanschriften der Ämter:
Finanzamt Österreich
Postfach 260
1000 Wien
Finanzamt für Großbetriebe
Postfach 251
1000 Wien
Amt für Betrugsbekämpfung
Postfach 252
1000 Wien
Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge
Postfach 253
1000 Wien
#alleswichtigevonFIDASerfahren
Kommentare