Achtung! Internetplattformen für Urlaubs- und Hotelbewertungen dienen Prüfern als Grundlage um Gästeanmeldungen zu überprüfen.

In einem aktuellen Fall stützt sich ein Ortstaxenprüfer bei der Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Gästemeldungen an die Gemeinde auf Bewertungen von „Gästen” auf Internetplattformen wie www.tripadvisor.de oder www.holidaycheck.at.

Da diese Bewertungen ohne Angabe von Benutzerdaten möglich sind, fehlt es ihnen an Beweiskraft. Sollten Sie mit dieser Prüfungspraxis konfrontiert sein, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater bevor Sie sich dem Prüfer gegenüber zu diesen „Sachverhalten” äußern.

Die beste Möglichkeit solchen unangenehmen Fragen aus dem Weg zu gehen, ist eine gelegentliche Prüfung der Gästebewertungen auf den gängigsten Plattformen. Sollten Sie falsche Bewertungen entdecken, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Plattform!

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