Wie viel darf ein Frühpensionist dazuverdienen?

Wie viel darf ein Frühpensionist dazuverdienen?Kommt ein Pensionist in den Genuss der vorzeitigen Alterspension und hat er das Regelpensionsalter noch nicht erreicht, muss er einige Punkte beachten, um diese Frühpension nicht zu gefährden.
Wenn man in Pension geht und das Regelpensionsalter (bei Frauen ist das die Vollendung des 60. Lebensjahres, bei Männern die Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht hat, so darf man jede Erwerbstätigkeit ausüben, ohne dass die Alterspension gekürzt wird. Kommt ein Pensionist jedoch in den Genuss der vorzeitigen Alterspension und hat er dabei das Regelpensionsalter noch nicht erreicht, so ist für den Bezug Voraussetzung, dass

  1. keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung und
  2. kein Erwerbseinkommen, das über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze des ASVG (€ 323,46 pro Monat) liegt, besteht.

Wird eine schädliche Erwerbstätigkeit ausgeübt, so kommt es während der Erwerbstätigkeit zum Wegfall der Frühpension.

Schädliche Erwerbstätigkeit

Die vorzeitige Alterspension wird nicht ausbezahlt, wenn der Frühpensionist eine Land- und Fortwirtschaft mit einem Einheitswert von mehr als € 2.400 betreibt. Pensionsschädlich ist auch, wenn der Frühpensionist einen Gewerbeschein hat und ein Einzelunternehmen betreibt oder wenn er voll haftender Gesellschafter einer der Wirtschaftskammer zugehörigen Personengesellschaft ist – unabhängig davon, ob er einen Gewinn oder Verlust erzielt. Ist der Frühpensionist als neuer Selbständiger tätig, so verliert er die Frühpension, wenn sein Gewinn mehr als € 323,46 pro Monat beträgt. Ist der Frühpensionist Kommanditist, so ist das nicht schädlich, wenn er bloß kapitalistisch beteiligt ist. Arbeitet der Kommanditist jedoch mit oder trägt er ein Unternehmerrisiko über die Hafteinlage hinaus, so gelten sämtliche aus der KG bezogenen Einkünfte als Erwerbseinkommen.

Geschäftsführer einer GmbH

Übt der Pensionist eine Tätigkeit als echter Dienstnehmer (Sachbezüge gelten dabei ebenfalls als Erwerbseinkünfte, nicht jedoch Sonderzahlungen) oder freier Dienstnehmer aus, so verliert er die Pension, wenn er über die Geringfügigkeitsgrenze (€ 323,46/M) kommt. Ist der Frühpensionist Geschäftsführer einer GmbH, so fällt die Frühpension weg, wenn die GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer ist. Wenn der Geschäftsführer als Dienstnehmer anzusehen ist und unter einen Kollektivvertrag fällt, so gilt für die Sozialversicherungsträger mindestens der Kollektivvertragslohn als Geschäftsführerbezug. Zu beachten ist auch, dass die Pensionsversicherungsträger ausgeschüttete und auch nicht ausgeschüttete Gewinne (!), die in der GmbH entstanden sind und nicht mit Verlusten aus Vorjahren verrechnet wurden, als Geschäftsführerbezüge des geschäftsführenden Gesellschafters werten.

Ob die Ausübung eines politischen Mandates neben der Frühpension pensionsschädlich ist, ist je nach Einzelfall unterschiedlich geregelt.

Nicht schädliche Einkünfte

Nicht begünstigungsschädlich sind private Renten, aber auch jede Art von Vermögensverwaltung wie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften (Achtung: die Privatzimmervermietung mit Nebenleistungen wie Frühstück zählt auch dann zu den Erwerbseinkünften, wenn die Bettenanzahl unter 10 liegt), Zins-, Dividenden- oder Lizenzeinkünfte, Spekulations- oder Beteiligungsveräußerungsüberschüsse, Einkünfte aus einer kapitalistisch organisierten KG- oder einer KEG-Kommanditbeteiligung. Auch Ausschüttungen einer GmbH sind beim Gesellschafter grundsätzlich nicht pensionsschädlich.

Aufgrund der vielen komplizierten Bestimmungen in diesem Bereich sollten Sie bei Bedarf unbedingt uns als Ihren Steuerberater kontaktieren.

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