Die optische Gestaltung von Briefen oder Rechnungen ist ein wichtiges Marketinginstrument der Unternehmen. Deren Gestaltung ist aber gesetzlichen Vorgaben unterworfen. Besonders Kapitalgesellschaften müssen hier aufpassen.
Unter den Begriff “Geschäftsbrief” fallen alle Mitteilungen, die an eine bestimmte Person gerichtet sind, wie etwa Briefe, Faxe, Rechnungen, Bestellscheine oder Massenaussendungen an persönlich adressierte Empfänger.
Notwendige Mindestbestandteile
Kapitalgesellschaften (vor allem GmbHs und AGs) müssen folgende Merkmale in ihre Geschäftsbriefe aufnehmen:
Zusätzlich empfiehlt es sich, auch die Bankverbindung, UID-Nummer und den Geschäftsführer anzuführen. Fehlen Mindestbestandteile, so kann das Firmenbuchgericht eine Zwangsstrafe verhängen.
Zusatzmerkmale für Rechnungen
Für die Ausstellung von Rechnungen gelten zusätzliche Spezialvorschriften. Es sind vor allem der Rechnungsempfänger und die verkaufte Ware noch näher zu spezifizieren.
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