Steueränderungen 2010 für Klein- und Mittelbetriebe

2010 sind mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Gerade für den Bereich der Klein- und Mittelbetriebe gibt es einiges zu beachten.

Gewinnfreibetrag ab 1.1.2010 erhöht und erweitert

Ab dem Kalenderjahr 2010 erfolgt eine Anhebung des Gewinnfreibetrages von 10 % auf 13 %, eine Ausweitung des begünstigten Unternehmerkreises auf alle Einzelunternehmer und Mitunternehmerschaften (nur betrieblich tätige natürliche Personen) und ein Entfall des Investitionserfordernisses für Gewinne bis € 30.000 (= Gewinngrenze für den Grundfreibetrag). Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt unverändert € 100.000 pro Jahr. Pauschalierer können nur den Grundfreibetrag geltend machen.

Kilometergeld und Pendlerpauschale

Kilometergeld und Pendlerpauschale waren wegen der steigenden Treibstoffpreise ursprünglich bis zum 31.12.2009 befristet erhöht worden, dies wird nunmehr bis zum 31.12.2010 verlängert. Das amtliche Kilometergeld beträgt daher weiterhin für PKW € 0,42 pro km. Das kleine Pendlerpauschale beträgt ab einer Entfernung von 60 km € 154,75 pro Monat, das große Pendlerpauschale € 281 pro Monat.

Buchführungs- und Bilanzierungsgrenzen erhöht

Mit Jahreswechsel wurden die unternehmensrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsgrenzen von bisher € 400.000 auf € 700.000 Jahresumsatz angehoben. Der Schwellenwert, bei dessen einmaliger Überschreitung bereits im Folgejahr Rechnungslegungspflicht eintritt, wurde von € 600.000 auf € 1 Mio. angehoben. Die geänderten Umsatzgrenzen gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen.

Neue Mehrwertsteuer-Regeln ab 1.1.2010

Sonstige Leistungen an Unternehmer werden nun grundsätzlich am Empfängerort bewirkt und unterliegen dort der Umsatzsteuer. Eine Verlagerung des Leistungsortes durch UID ist daher nicht mehr vorgesehen. Sonstige Leistungen an Nichtunternehmer werden weiterhin am Unternehmerort bewirkt.
Übrigens: Rechnungen können bis zum Ende des Jahres 2010 weiterhin mittels Telefax übermittelt werden.

Neue Regeln für freie Dienstnehmer

Die Besteuerung von freien Dienstnehmern wird ab 1.1.2010 im wesentlichen an “echte” Dienstnehmer herangeführt. Das bedeutet aus Arbeitgebersicht, dass künftig auch für freie Dienstnehmer die Kommunalsteuer (3 %), der Dienstgeberbeitrag (4,5 %) und der jeweilige bundeslandspezifisch festgelegte Dienstgeberzuschlag anfällt.

Vorzeitige Abschreibung noch bis 31.12.2010 möglich

Für die Anschaffung/Herstellung begünstigter körperlicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2010 kann eine 30 %-ige vorzeitige Abschreibung für Abnutzung (inklusive der „Normalabschreibung”) geltend gemacht werden. Insbesondere für PKWs/Kombis, Gebäude/Mieterinvestitionen und gebrauchte Wirtschaftsgüter steht eine vorzeitige Abschreibung aber nicht zu. Vorzeitige Abschreibung und Normalabschreibung zusammen können niemals mehr als 100 % betragen. Es kommt daher im Ergebnis zu einem zeitlichen Vorziehen der Normalabschreibung.

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