Unter bestimmten Voraussetzungen können Urlaubstage in Krankenstandstage umgewandelt werden. Dabei sind bestimmte Bedingungen vom Dienstnehmer zu erfüllen und vom Dienstgeber zu prüfen.
Achtung! Durch die krankheitsbedingte Unterbrechung des Urlaubes wird dieser nicht verlängert! Ist der Dienstnehmer wieder gesund oder der vereinbarte Urlaub beendet, muss der Dienstnehmer sofort wieder arbeiten gehen. Jene Tage, an welchen der Dienstnehmer krank war, werden zum bestehenden Urlaubsguthaben hinzugerechnet.
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