Wie hoch ist die Lehrstellenförderung?
Der monatliche nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt im
1. Lehrjahr € 400,- p.m.
2. Lehrjahr € 200,- p.m.
3. Lehrjahr € 100,- p.m.
Der Zuschuss wird einmal im Jahr für die Dauer des Lehrvertrages im Nachhinein gewährt. Diese Förderung ist steuerlich als Betriebseinnahme zu erfassen.
Welche Einschränkungen sind zu berücksichtigen?
Gefördert wird die Einstellung von Lehrlingen in der Zeit vom 1.9.2005 bis 31.8.2006.
Der Zuschuss wird für max. 3 Jahre gewährt.
Bleibt der Anspruch auf Lehrlingsförderung im Steuerrecht bestehen?
Die steuerliche Förderung der Lehrlingsausbildung in Höhe von € 1.000,- pro Jahr und bestehendem Lehrverhältnis bleibt zusätzlich zur AMS-Förderung bestehen.
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