Betriebsübung: Anspruch auf bezahlte Pause

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat zum Thema des Entstehens einer Betriebsübung im Zusammenhang mit Pausen entschieden:

Die Klägerin konsumierte über Jahre mit Wissen des Dienstgebers eine halbstündige Pause in der Arbeitszeit. Für das Entstehen eines vertraglichen Anspruches auf Grund einer Betriebsübung ist entscheidend, welchen Eindruck der Arbeitnehmer bei sorgfältiger Überlegung vom schlüssigen Erklärungsverhalten des Dienstgebers haben durfte.
Im konkreten Fall war die Dienstzeit von 6 bis 14 Uhr festgelegt. Diese Dienstpläne wurden auch nicht geändert, als die EU-Arbeitszeitrichtlinie die Gewährung von Ruhepausen nach 6 Stunden vorgeschrieben hat.

Dieses jahrelange vorbehaltlose Dulden einer Pausenkonsumation in der Arbeitszeit hat laut OGH einen Anspruch auf Gewährung einer halbstündigen bezahlten Pause in der Arbeitszeit begründet.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

sechs − 5 =