Anmeldung bei der Sozialversicherung ab 1.1.2008

Anmeldung bei der Sozialversicherung ab 1.1.2008

Nach einem ersten Versuch im Burgenland wurde nun im Nationalrat beschlossen, die Gebietskrankenkassen-Anmeldung „neu” ab 1.1.2008 auf alle Bundesländer auszudehnen.
Dann sind alle Dienstnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden, bevor sie ihre Arbeit antreten.

Sofern Sie für einen Dienstnehmer nicht ohnehin eine vollständige Anmeldung zur Sozialversicherung vor Dienstantritt durchführen, kann die Anmeldung 2008 in zwei Schritten vorgenommen werden.

Der erste Schritt ist die Mindestangabemeldung („Aviso-Meldung”) die Sie via ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern), Telefon oder Fax durchführen können. Derzeit wird noch die Möglichkeit einer Anmeldung per SMS geprüft. Die Mindestangabemeldung hat vor Arbeitsantritt zu erfolgen, und folgende Daten zu enthalten:

  • Dienstgeberkontonummer
  • Name, Versicherungsnummer bzw. Geburtsdatum des Dienstnehmers
  • Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme

Der zweite Schritt – die Meldung der noch fehlenden Angaben (etwa des Entgelts) – hat binnen 7 Tagen zu erfolgen.

Mindestangabemeldung für fallweise Beschäftigte

Die für fallweise Beschäftigte bestehende Erleichterung, dass An- und Abmeldung binnen 7 Tagen nach Monatsende kombiniert erfolgen können, bleibt bestehen. Allerdings muss auch für fallweise Beschäftigte eine Mindestangabemeldung vor Arbeitsantritt erfolgen.

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